Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Förderverein Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e.V.
Altchemnitzer Str. 11
09120 Chemnitz

Vertreten durch:

Prof. Dr.-Ing. Holger Cebulla (Vorstandsvorsitzender)

Kontakt:

Telefon: +49 (0)371 5277-0
E-Mail: verein@cetex.de

Registereintrag:

Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz
Registernummer: VR 950

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Prof. Dr.-Ing. Holger Cebulla

Quellen:

Impressum, Haftungsausschluss und Datenschutzerklärung: http://www.e-recht24.de

Haftungsausschluss (Disclaimer)

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Datenschutzerklärung

Datenschutz

Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
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Widerspruch Werbe-Mails

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundlegende Bestimmungen / Geltungsbereich

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Chemnitzer Textil-Technik-Tagungen des

Fördervereins Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e.V.
Altchemnitzer Str. 11,
09120 Chemnitz,

vertreten durch den Vereinsvorsitzenden, nachfolgend „Förderverein Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e.V." genannt - und den Veranstaltungsbesuchern - nachfolgend „Gast" oder „Gäste" genannt, welche die Chemnitzer Textil-Technik-Tagungen, die von dem Förderverein Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e.V. und seinen Mitveranstaltern, organisiert und durchgeführt werden, besuchen.
Die Gäste erkennen bei kostenlosen Veranstaltungen mit Passieren des Eingangs und bei kostenpflichtigen Veranstaltungen mit Bestellung oder Erwerb der Eintrittskarte(n) für die Chemnitzer Textil-Technik-Tagungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fördervereins Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e.V. als verbindlich für sich und alle Besucher der Veranstaltung an.
Ein Anspruch auf Teilnahme an den Veranstaltungen besteht nur, soweit der Gast über eine geltende Eintrittskarte oder vergleichbare Zutrittsberechtigung verfügt. Der Eintritt ist nur solange möglich, soweit die Kapazitäten des Veranstaltungsortes dies zulässt.

Mitveranstalter

Institut für Strukturleichtbau der Technischen Universität Chemnitz

Prof. Dr.-Ing. Lothar Kroll
Reichenhainer Str. 31/33
09126 Chemnitz

Verband der Nord-Ostdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

Dr.-Ing. Jenz Otto
Annaberger Straße 240
09125 Chemnitz

Sächsisches Textilforschungsinstitut e. V.

Andreas Berthel
Annaberger Straße 240
09125 Chemnitz

Vertragsgegenstand / Durchführung der Veranstaltung

Vertragsgegenstand ist die Möglichkeit des Besuchs der jeweiligen Veranstaltung, der diese AGB zugrunde liegt. Die Einzelheiten, insbesondere die wesentlichen Merkmale der Veranstaltung und die Zugangsvoraussetzungen (z.B. notwendige Eintrittskarten), finden Sie im Internet auf www.chemtextiles.de und/oder in Veranstaltungsinformationsbroschüren.
Der Förderverein Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e.V. gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung und ist verpflichtet, sämtliche hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Anfangszeiten und Einlass

Nur die offiziell vom Förderverein Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e.V. und seinen Mitveranstaltern herausgegebenen Informationsbroschüren, die vom Förderverein Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e.V. betriebene Webseite www.chemtextiles.de, sowie die Eintrittskarten selbst enthalten verbindliche Daten (Datum und Anfangszeiten) der Veranstaltungen. Kurzfristige Änderungen bleiben vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt der Förderverein Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e.V., ebenso wie seine Mitveranstalter keine Gewähr.
Mit Beginn der Veranstaltung erlischt der Anspruch auf den auf der Eintrittskarte ggf. ausgewiesenen Platz.

Garderobe

Bei ausgewählten Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, Kleidungsstücke an der Garderobe zur Aufbewahrung abzugeben. Dem Gast wird durch das Garderobenpersonal eine Garderobenmarke ausgehändigt. Die Garderobe wird gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung an den Gast zurückgegeben. Bei Verlust der Garderobenmarke können die aufbewahrten Stücke nur ausgehändigt werden, wenn der Gast seine Berechtigung daran nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat. Bei Verlust oder Beschädigung an der Garderobe ist das Garderobenpersonal unverzüglich zu informieren. Reklamationen nach Verlassen der Veranstaltung werden nicht akzeptiert.
Mit Aushändigung der Garderobenmarke übernimmt der Förderverein Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e.V., die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des Garderobenstücks. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in der Garderobe befindliche Gegenstände. Die Abgabe solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr des Gastes. Sollte es kein Garderobenpersonal geben, so wird für die abgelegten Kleidungsstücke keine Haftung übernommen.

Fundsachen

Gegenstände aller Art, die auf dem Veranstaltungsgelände den Chemnitzer Textil-Technik-Tagungen gefunden werden, sind beim Haus- oder Garderobenpersonal abzugeben. Die weitere Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff. BGB.

Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Das Herstellen von gewerblichen Bild-, Film- und Tonaufnahmen aller Art ist im Veranstaltungsort grundsätzlich untersagt. Gewerbliche Bild-, Film- und Tonaufnahmen aller Art durch die Gäste bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fördervereins Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e.V.. Der Förderverein Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e.V. ist berechtigt, Ihre Zustimmung hierzu von der Vereinbarung eines an Sie zu zahlenden Entgelts abhängig zu machen. Der Förderverein Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e.V., ist rechtzeitig vor der Veranstaltung von einer geplanten Berichterstattung zu unterrichten.
Bei einzelnen Veranstaltungen kann aus urheberrechtliehen Gründen auch die private Bild-, Film- und Tonaufnahme durch den Förderverein Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e.V. untersagt werden. In diesem Fall wird der Förderverein Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e.V. am Eingangsbereich zu den Veranstaltungen entsprechende Hinweise anbringen.
Zuwiderhandlungen gegen obige Regelungen Schadensersatzansprüche zur Folge haben oder Maßnahmen des Hausrechts nach sich ziehen.

Recht am eigenen Bild

Die Gäste stimmen mit dem Erwerb einer Eintrittskarte bzw. durch den Besuch der Chemnitzer Textil-Technik-Tagung zu, dass der Förderverein Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e.V. bzw. durch ihn beauftragte Dritte berechtigt sind, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Gäste ohne Vergütung für die abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur Berichterstattung in allen Medien, eingeschlossen Internet, Social Media, auf Bild-, Ton-, Bildton-, oder Datenträgern, in Film- und Funksendungen sowie zur Bewerbung von Veranstaltungen des Fördervereins Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e.V.,, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen Geschäftstätigkeiten des Fördervereins Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e.V, und seiner Mitveranstaltern. Die Gäste stimmen unwiderruflich der inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkten Verwertung dieser Aufzeichnungen vorbehaltlos zu. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.

Sicherheitsbestimmungen

Es gilt grundsätzlich die Sächsische Versammlungsstättenverordnung. Die vom Baugenehmigungsamt der Stadt Chemnitz genehmigten Belegungs- und Nutzungspläne sind strikt einzuhalten. Flucht- und Rettungswege sind frei zu halten.

Hausrecht

Der Förderverein Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e.V. übt auf dem Gelände und in den Räumen seiner Veranstaltungen das Hausrecht aus. Er ist berechtigt, Hausverweise und –verbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen dieses Hausrechts zu ergreifen. Insbesondere können Gäste aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbestimmungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass der Gast die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen wird. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
Außerdem können Gäste aus Veranstaltungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besucher belästigen oder in sonstiger und erheblicher Weise oder wiederholt gegen die Benutzungsbestimmungen verstoßen haben. Eine Erstattung des Kartenpreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
Technische Geräte, insbesondere Mobilfunkgeräte, Pager und Uhren mit akustischem Zeitsignal sind während der Veranstaltungen in den Veranstaltungsräumen auszuschalten.
Die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Veranstaltungsräume und der dortige Verzehr sind in der Regel nicht gestattet. Lediglich in den dafür vorgesehenen Veranstaltungsräumen kann hiervon abgewichen werden.
Das Rauchen ist in den Räumen des Fördervereins Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e.V. und den Veranstaltungsräumen untersagt und auf den Außenflächen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
Sofern der Eintritt zu einer bestimmten Veranstaltung an einen bestimmten Platz gebunden ist, darf der Gast lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat der Gast einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Eintrittskarte besitzt, kann der Förderverein Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e.V., entweder den ggf. anfallenden Differenzbetrag erheben oder den Gast des Platzes verweisen oder den Gast auch der Veranstaltung verweisen.
Das private Anbieten und Weiterveräußern von Eintrittskarten des Fördervereins Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e.V., ist untersagt.
Den Anweisungen des Personals des Fördervereins Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e.V. und seiner Mitveranstalter, ist Folge zu leisten.

Haftung / Absage der Veranstaltung, Höhere Gewalt, wichtige Gründe

Für Schäden jeder Art, die ein Gast in den Veranstaltungsräumen oder auf dem Gelände des Fördervereins Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e.V. und/oder sonstigem Veranstaltungsort erleidet, haftet der Förderverein Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e.V. seine Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Fall grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ausgeschlossen.
Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Streik, politischer Ereignisse oder sonstiger wichtiger Gründe nicht durchgeführt werden, sind Schadenersatzansprüche der Gäste gegenüber dem Förderverein Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e.V. und seiner Mitveranstalter, gleich welcher Art, ausgeschlossen.
Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Förderverein Cetex Chemnitzer Textilmaschinenentwicklung e.V., haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Jugendschutz

Für jede Veranstaltung gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen nicht. Die Bestimmungen sollen vielmehr rückwirkend durch eine Regelung ersetzt werden, die rechtlich zulässig ist und in ihrem Gehalt der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.